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Rechtsschutzversicherung: Keine Deckung von Streitigkeiten mit dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2020, 352 - 353 Heft 6 v. 15.11.2020

1. Die Wohlfahrtsfonds diverser freier Berufe (wie insbesondere auch jene der Ärzte) üben zwar gewisse Funktionen einer Sozialversicherung aus, „Versicherungsträger“ sind dabei jedoch nicht die Sozialversicherungsträger, sondern die jeweiligen Kammern der betreffenden Freiberufler.

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