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Eigenheimversicherung: Verstopfung am Hauptkanal

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2020, 352 Heft 6 v. 15.11.2020

Der Begriff „Verstopfung“ bezieht nach dem allgemeinen Sprachgebrauch auf eine nahezu vollständige Abdichtung einer Öffnung (in diesem Fall eines Rohres), welche das Eindringen oder Entweichen von Flüssigkeiten oder Gasen verhindert.

Der Versicherungsnehmer meldet einen „Rohrbruch samt Verstopfung am Hauptkanal“

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