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Unfallversicherung: „Plötzlichkeitsaspekt“ des Unfallbegriffs im Zusammenhang mit Erfrierungen

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2020, 344 - 345 Heft 6 v. 15.11.2020

Erfrierungen sind zwar Gesundheitsschädigungen, aber – an sich – keine Unfallereignisse, weil Erfrierungen allmählich und gerade nicht „plötzlich“ auftreten. Sie können daher nur dann unter den Versicherungsschutz fallen, wenn sie durch ein Unfallereignis verursacht wurden.

7 Ob 66/20m

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