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Lebensversicherung: Verzinsung zurückzuzahlender Prämien beim Spätrücktritt

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2020, 342 Heft 6 v. 15.11.2020

1. Im Grundsatz steht das Unionsrecht einer Verjährung des Anspruchs auf die Vergütungszinsen binnen drei Jahren nicht entgegen, wenn dies die Wirksamkeit des dem Versicherungsnehmer unionsrechtlich zuerkannten Rücktrittsrechts selbst nicht beeinträchtigt.

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