Bei einer Belehrung über das Rücktrittsrecht durch einen Hinweis auf die Möglichkeit des Rücktritts binnen 14 Tagen ab Zustandekommen des Vertrages beginnt die Rücktrittsfrist nach § 165a Abs 1 VersVG (in der Fassung BGBl I 1997/6) mit dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Versicherungsnehmer davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Vertrag geschlossen ist, also mit Zugang der Polizze.
7 Ob 94/20d

