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Lebensversicherung: Kein Erfordernis einer Belehrung über die wirtschaftlichen Folgen eines Spätrücktritts jedenfalls dann, wenn ein solcher gar nicht zusteht

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2020, 287 - 288 Heft 5 v. 15.9.2020

7 Ob 67/20h

Entscheidungen: OGH 24. 4. 2020, 7 Ob 67/20h

Normen: § 165a VersVG

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