1. Die Ausschlussfrist nach Art 15 AUVB 2012 für Unfallkosten (für eine kosmetische Operation: zwei Jahre ab Unfalltag) ist für Frauen nicht mittelbar diskriminierend.
1. Die Ausschlussfrist nach Art 15 AUVB 2012 für Unfallkosten (für eine kosmetische Operation: zwei Jahre ab Unfalltag) ist für Frauen nicht mittelbar diskriminierend.
