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Sturmschadensversicherung: Ersatz für Hagelschäden, definiert als Zertrümmerungsschäden, die an versicherten Sachen durch herabfallende Schloßen während eines Hagelschlags verursacht werden; Pflichtenkreis und Haftung des Versicherungsagenten bezüglich der (Nicht-)Aufklärung über den Versicherungsumfang bloßer optischer Schäden

RechtsprechungSteuerrechtWalter KathZVers 2020, 259 - 261 Heft 5 v. 15.9.2020

Die Ansicht des Erstgerichts, die im Ergebnis darauf hinausläuft, dass die von der Klägerin gewünschte Aufklärung über Details des Deckungsumfangs von Hagelschäden (Abgrenzung von Zertrümmerungsschäden gegenüber optischen Schäden) eine Überspannung der Aufklärungspflicht darstelle, muss sich typischerweise am Einzelfall orientieren und hält sich im Rahmen des dabei einzuräumenden Beurteilungsspielraums.

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