vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erfolgsaussichtenprüfung nach Art 9 ARB

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2020, 228 - 231 Heft 4 v. 15.7.2020

1. Bei der Erfolgsaussichtenprüfung nach den ARB können die zur Prozesskostenhilfe entwickelten Grundsätze übernommen werden. Die vorzunehmende Beurteilung, ob „keine oder nicht hinreichende Aussicht auf Erfolg“ besteht, hat sich am Begriff „nicht als offenbar aussichtslos“

Entscheidungen: RSS-E 23/20

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!