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Haftpflichtversicherung: Verwendung eines Fahrzeugs als ortsgebundene Kraftquelle (Arbeitsmaschine)

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2020, 228 Heft 4 v. 15.7.2020

Ein Fahrzeug wird als ortsgebundene Kraftquelle (Arbeitsmaschine) verwendet, wenn seine Fahrbarkeit durch Einrichtungen (etwa Auslegestützen), die seine Fortbewegung blockieren, vorübergehend aufgehoben wird und es in einer artfremden, mit den typischen Funktionen des Fahrzeugs in keinem Zusammenhang stehenden Weise eingesetzt wird.

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