vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Streitwertgrenze im Baustein „Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz“ (Art 24 ARB 2013)

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2020, 227 - 228 Heft 4 v. 15.7.2020

Die Äquivalenz zwischen der durch Wahl der Anspruchsobergrenze determinierten Prämie einerseits und des daraus zu tragenden Risikos für den Rechtsschutzversicherer andererseits lässt keine Einschränkung der Gründe, die letztlich für ein Sinken der Gesamtansprüche und damit die (Wieder-) Herstellung der Risiko-Prämien-Äquivalenz sorgen, zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!