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Leitungswasserschaden: Auslegung des Art 1 AWB 2001

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2020, 226 Heft 4 v. 15.7.2020

1. Eine angeschlossene Einrichtung ist – nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers – jedes Behältnis, das bestimmungsgemäß Wasser durchlässt oder aufnimmt und dauernd durch eine Zuleitung oder durch eine Ableitung oder durch beides mit dem Rohrsystem verbunden ist.

Entscheidungen: RSS-E 18/20

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