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Rücktrittsrecht: Schriftform ist keine relevante Erschwernis der Rechtsausübung

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2020, 219 Heft 4 v. 15.7.2020

Durch die Belehrung, dass alle Rücktrittsrechte in Schriftform erklärt werden müssten, wurde keine relevante Erschwernis dieser Rücktrittsrechte bewirkt, die deren unbefristete Ausübung erlauben würde.

7 Ob 27/20a

Entscheidungen: OGH 19. 2. 2020, 7 Ob 27/20a

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