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Rechtsschutzversicherung: Schuldbefreiende Wirkung der Zahlung von Prozesskostenersatz an den Parteienvertreter des Versicherungsnehmers bei Unkenntnis des (zwischenzeitlichen) Forderungsübergangs an die Rechtsschutzversicherung nach § 67 VersVG

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2020, 219 Heft 4 v. 15.7.2020

Hat somit der Schädiger in Unkenntnis der Leistung des Versicherers an den geschädigten Versicherungsnehmer bezahlt, so schützt ihn die Gutglaubensbestimmung des § 1395 ABGB vor nochmaliger Inanspruchnahme durch den Versicherer nach § 67 VersVG.

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