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Inhaltliche Unrichtigkeit der Belehrung über das Rücktrittsrecht insofern, als auf das Zustandekommen des Versicherungsvertrages und nicht auf die Verständigung davon Bezug genommen wurde, ist – ebenso wie ein allfälliges Schriftformgebot – unschädlich und führt nicht zum ewigen Rücktrittsrecht

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2020, 213 - 214 Heft 4 v. 15.7.2020

1. Einem dem Kläger infolge fehlerhafter Informationen des Versicherers gegebenenfalls zustehenden unbefristeten Rücktrittsrecht steht der Umstand nicht entgegen, dass der Versicherungsvertrag gekündigt worden war und die Beklagte dem Kläger auch schon den Rückkaufswert ausbezahlt hatte.

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