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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Treuhandschaft

RechtsprechungSteuerrechtHermann WilhelmerZVers 2020, 160 - 166 Heft 3 v. 15.5.2020

1. Ein Disziplinarerkenntnis ist keine Entscheidung der zuständigen Rechtsanwaltskammer im Sinne des Art B.3.2 der Besonderen Bedingungen zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Rechtsanwälte 2011.

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