1. Ansprüche auf Versicherungsleistungen stellen Versicherungsforderungen im Sinne von Art 275 Abs 1 lit a der Richtlinie 2009/138/EG dar, wenn das versicherte Ereignis während der Gültigkeit des Versicherungsvertrages (aber nicht notwendig vor Eröffnung des Liquidationsverfahrens) eingetreten sind.

