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Leitungswasserschadensversicherung: Deckungsumfang und Begriff des Leitungswassers

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2020, 81 - 82 Heft 2 v. 15.3.2020

1. Die Versicherung gegen Leitungswasser bietet Schutz gegen Schäden, die durch den Austritt von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen sowie aus Etagenheizungen entstehen. Sie ist eine Sachversicherung, die dem Erhalt des Gebäudes, sohin des Eigentums des Versicherungsnehmers dient.

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