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Leitungswasserschadensversicherung: Schäden durch Niederschlagswasser

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2020, 103 Heft 2 v. 15.3.2020

Die Klausel „Schäden durch witterungsbedingte Niederschläge sind nur versichert, wenn diese Niederschläge durch die Dachhaut, durch ordnungsgemäß verschlossene Fenster, ordnungsgemäß verschlossene Außentüren oder durch Kanal-Rückstau eingedrungen sind“

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