Kauft ein Mieter ein Gebäude und stellt er anschließend Schäden am Gebäude fest, stützen sich die Ansprüche auf Gewährleistung auf den Kaufvertrag und ist wegen des Ausschlusses für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit dem derivativen Erwerb der Liegenschaft keine Rechtsschutzdeckung gegeben.
Entscheidungen: RSS-E 12/20

