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Lebensversicherung: Reichweite des Auskunftsanspruchs des Versicherungsnehmers nach § 3 VersVG

RechtsprechungSteuerrechtWalter KathZVers 2020, 32 - 33 Heft 1 v. 15.1.2020

Der Versicherungsnehmer (in concreto einer Lebensversicherung) hat auf der Grundlage des § 3 VersVG keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Einzahlungsdaten (Datum und Höhe) und der Summe der Einzahlungen sowie des Wertstands des Vertrages zum letzten Jahres- und Monatsultimo.

7 Ob 58/19h

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