Bereits seit Mai 2017 liegt formell der neue Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge IFRS 17 vor. Dieser betrifft zum einen Versicherungsunternehmen, zum anderen können auch andere Branchen betroffen sein (wie etwa Kreditinstitute), insbesondere wenn diese sich bei gewissen Produkten für die Anwendung entscheiden. Da die Bilanzierung von Versicherungsverträgen bislang welt- und europaweit höchst unterschiedlich vorgenommen wurde und wird, hat die Entwicklung eines international anwendbaren Versicherungsstandards fast 20 Jahre gedauert. Nun sollte er erstmalig ab Jänner 2021 angewendet werden. Auf den ersten Blick erscheint die Anwendung unproblematisch, haben Versicherungsunternehmen ohnedies im Rahmen der erstmals für das Jahr 2016 zu erstellenden Solvenzbilanz nach Solvency II eine Marktwertbilanz aufzustellen und zu fair values zu bewerten. Auch suggerieren die im Standard verwendeten Begriffe (wie „building blocks“, „cash flows“ und „risk adjustment“) eine gewisse Ähnlichkeit mit der Solvenzbilanz. Nach näherer Analyse kristallisieren sich jedoch erhebliche Unterschiede heraus, wie etwa bei der Systematik der Gewinnrealisierung oder bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen (Diskontsatz, Konzept der Risikomarge etc), die zu abweichenden Ergebnissen und auch Herausforderungen im Rahmen der Implementierung führen.

