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Folgen des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung vor Ablauf der Stillhaltefrist

ZVB-LeitsatzkarteiBundesvergaberechtJudikaturGeorg Gruber, Thomas GruberZVB-LSK 2024/5ZVB-LSK 2024, 119 Heft 3 v. 24.5.2024

§ 154 Abs 4 BVergG verwendet den Begriff der absoluten Nichtigkeit bei der Rahmenvereinbarung mangels Einhaltung des Prozederes mit vorangehender Auswahlentscheidung und Stillhaltefrist. Unter absoluter Nichtigkeit, hier gem § 154 Abs 4 BVergG, ist nach allgemeiner Rechtslehre zu verstehen, dass - bezogen auf den streitgegenständlichen Rahmenvereinbarungssachverhalt - eine absolut nichtige Rahmenvereinbarung so zu bewerten ist, dass von deren Inexistenz auszugehen ist.

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