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Gültigkeit einer Rahmenvereinbarung

ZVB-LeitsatzkarteiBundesvergaberechtJudikaturGeorg Gruber, Thomas GruberZVB-LSK 2024/6ZVB-LSK 2024, 119 Heft 3 v. 24.5.2024

Die RL 89/665/EWG idF Rl 2014/23/EU versteht ausweislich deren Art 1 Abs 1 auch Rahmenvereinbarungen als Aufträge, womit die Auswahlentscheidung, mit welchen Unternehmern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird, konsequent als "Zuschlagsentscheidung" iSd Art 2a dieser RL zu verstehen ist, die allen betroffenen und damit allen iSd Art 2a dieser RL noch nicht endgültig aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossenen/ausgeschiedenen Bietern mit dadurch ausgelöster Stillhaltefrist mitzuteilen ist.

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