Beim gegenständlichen Auftrag handelt es sich um eine besondere Dienstleistung gem § 151 Abs 1 iVm Anh XVI BVergG 2018. Die Vergabe solcher Dienstleistungen unterliegt einer vereinfachten Regelung.
Beim gegenständlichen Auftrag handelt es sich um eine besondere Dienstleistung gem § 151 Abs 1 iVm Anh XVI BVergG 2018. Die Vergabe solcher Dienstleistungen unterliegt einer vereinfachten Regelung.