Gem den gegenständlichen Ausschreibungsbestimmungen gelten für Bieter getroffene Festlegungen im Falle einer Bietergemeinschaft für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft, außer es wurde eine gegenteilige Festlegung getroffen.
Gem den gegenständlichen Ausschreibungsbestimmungen gelten für Bieter getroffene Festlegungen im Falle einer Bietergemeinschaft für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft, außer es wurde eine gegenteilige Festlegung getroffen.