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Anforderungen an Eignungsnachweisen

ZVB-LeitsatzkarteiBundesvergaberechtJudikaturGeorg Gruber, Thomas GruberZVB-LSK 2023/10ZVB-LSK 2023, 114 Heft 3 v. 11.5.2023

Der Bieter muss zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet sein und entsprechende Eignungsnachweise vorlegen können. Kann er die Leistungen, mit welchen er beauftragt wurde, nicht erbringen, schuldet er die Vertragsstrafe.

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