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Begriff der "unmittelbar drohenden Schädigung"

ZVB-LeitsatzkarteiBundesvergaberechtJudikaturGeorg Gruber, Thomas GruberZVB-LSK 2023/11ZVB-LSK 2023, 114 Heft 3 v. 11.5.2023

Die ASt übersieht, dass ihr im derzeitigen Stand des Vergabeverfahrens (drei Angebote der ASt wurden ausgeschieden, die Zuschlagsentscheidung ist noch nicht ergangen) ein Schaden durch die Zuschlagserteilung nicht unmittelbar iSd § 350 Abs 1 BVergG 2018 droht. Dies deshalb, weil die AG im konkreten Fall gem § 143 Abs 1 iVm § 144 BVergG 2018 den im Vergabeverfahren verbliebenen Bietern mitzuteilen hat, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll, und den Zuschlag bei sonstiger absoluter Nichtigkeit nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist gem § 144 Abs 1 BVergG 2018 erteilen darf.

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