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Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

ZVB-LeitsatzkarteiBundesvergaberechtJudikaturGeorg Gruber, Thomas GruberZVB-LSK 2023/1ZVB-LSK 2023, 21 Heft 1 v. 24.1.2023

Bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen handelt es sich um Tatsachen und Erkenntnisse kommerzieller oder technischer Art, die bloß einer bestimmten und begrenzten Zahl von Personen bekannt sind, nicht über diesen Kreis hinausdringen sollen und an deren Geheimhaltung ein wirtschaftliches Interesse besteht. Es handelt sich damit um schutzwürdige Angaben, an denen ein Geheimhaltungsinteresse besteht.

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