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Zulässigkeit von Alternativangeboten

ZVB-LeitsatzkarteiBundesvergaberechtJudikaturGeorg Gruber, Thomas GruberZVB-LSK 2023/2ZVB-LSK 2023, 21 Heft 1 v. 24.1.2023

Ein Alternativangebot bedeutet ein Abweichen des Bieters von den Vorgaben in der Ausschreibung in technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht. Die Abweichungen zur Ausschreibung können etwa alternative Leistungen, Zahlungsmodalitäten oder sonstige Konditionen betreffen.

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