Im gegenständlichen Fall wurde die ASt zur Nachreichung von fehlenden Eignungsnachweisen über die e-Vergabeplattform aufgefordert. Von der ASt wurde durch Betätigen der Schaltfläche "Speichern" die nachzureichenden Unterlagen auf der e-Vergabeplattform des Vergabeportals hochgeladen und abgespeichert. Die Schaltfläche "Senden" wurde von der ASt allerdings nicht zeitgerecht betätigt. Die ASt ist dem Ersuchen um Übermittlung der Eignungsnachweise nicht fristgerecht nachgekommen.