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ZVB-LSK 2022/61

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2022/61ZVB-LSK 2022, 315 Heft 9 v. 21.9.2022

Wird von Seiten eines Bieters bis zum Ende der Angebotsfrist in einem offenen Vergabeverfahren keine Erklärung iSd § 125 Abs 7 BVergG 2018 abgegeben, kann eine nachträgliche Zulassung einer Erklärung iSd § 125 Abs 7 BVergG 2018 nicht erfolgen, da dies zu einer unzulässigen Änderung des Angebots führen würde.

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