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ZVB-LSK 2022/38

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2022/38ZVB-LSK 2022, 138 Heft 4 v. 25.4.2022

Bei der vertieften Angebotsprüfung handelt es sich um den Ausnahmefall. Die AG ist daher nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 137 Abs 2 BVergG 2018 verpflichtet, eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen und eine Aufklärung der Preise zu verlangen.

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