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ZVB-LSK 2022/39

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2022/39ZVB-LSK 2022, 138 Heft 4 v. 25.4.2022

Das Verwaltungsgericht hat nicht nur zu prüfen, ob die betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit von sachkundigen Personen aufgrund ausreichend detaillierter Unterlagen geprüft worden ist. Es hat vielmehr - ebenso wie der AG bei der vertieften Angebotsprüfung - unter Berücksichtigung der auch dem AG zur Verfügung gestandenen Unterlagen die Preisgestaltung auf ihre betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit zu prüfen.

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