Im offenen Verfahren geben Bieter das Angebot so ab, dass es ohne weiteres Zutun des Bieters Grundlage des Vertrags sein kann. Inhaltliche Änderungen des Angebots nach Angebotsöffnung sind daher grundsätzlich ausgeschlossen.
W139 2246070-1
/18E
Im offenen Verfahren geben Bieter das Angebot so ab, dass es ohne weiteres Zutun des Bieters Grundlage des Vertrags sein kann. Inhaltliche Änderungen des Angebots nach Angebotsöffnung sind daher grundsätzlich ausgeschlossen.
W139 2246070-1
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