Hat die ASt ein für die Beurteilung der Frage der Antragslegitimation hinlänglich konkretes Vorbringen zum Ausscheiden aller vorgereihten Bieter erstattet, ist die Frage, ob das Vorbringen der Antragstellerin zutrifft und vor ihr gereihte Angebote tatsächlich auszuscheiden sind, Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens und nicht Gegenstand der Prüfung der Voraussetzungen, ob überhaupt ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten ist.
W187 2246734-2

