Ein Schaden kann dann nicht eintreten, wenn das Angebot eines Bieters an einer Stelle gereiht ist, die keine Chance auf Zuschlagserteilung ermöglicht und daher keinesfalls für die Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Ein Schaden kann dann nicht eintreten, wenn das Angebot eines Bieters an einer Stelle gereiht ist, die keine Chance auf Zuschlagserteilung ermöglicht und daher keinesfalls für die Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
