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ZVB-LSK 2022/25

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2022/25ZVB-LSK 2022, 94 Heft 3 v. 22.3.2022

Ein schwerer Verstoß und eine große Schädigung iSd § 356 Abs 10 BVergG 2018 ist gegeben, wenn die AG einen Direktabruf getätigt haben, bei welchem die Leistungs- und Vertragsbedingungen insofern geändert wurden, als ein bestimmtes Fabrikat vereinbart und der Preis im Vergleich zum Preis des bisherigen Angebots in der Basisrahmenvereinbarung um über 2 Mio Euro erhöht wurde.

W134 2246471-1

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