Bei einer Rahmenvereinbarung ist ein Direktabruf nur zulässig für alle im Leistungsverzeichnis definierten Leistungen, sofern die Leistungs- und Vertragsbedingungen nicht geändert werden.
W134 2246471-1
/2E
Bei einer Rahmenvereinbarung ist ein Direktabruf nur zulässig für alle im Leistungsverzeichnis definierten Leistungen, sofern die Leistungs- und Vertragsbedingungen nicht geändert werden.
W134 2246471-1
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