vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ZVB-LSK 2022/30

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2022/30ZVB-LSK 2022, 94 Heft 3 v. 22.3.2022

Änderungen des Angebots nach Angebotsöffnung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Bieter darf daher nach Ablauf der Angebotsfrist nicht ein neues Angebot einreichen.

Zulässig sind gem § 139 Abs 1 BVergG 2018 nur die Behebung verbesserbarer Mängel und geringfügige, unerlässliche Änderungen von Alternativangeboten. Das Verhandlungsverbot nach § 112 Abs 3 BVergG 2018 ist Ausdruck dieser Unabänderlichkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!