Bei der vertieften Angebotsprüfung handelt sich um eine Plausibilitätsprüfung, bei welcher nicht die gesamte Kalkulation des Bieters minutiös nachvollzogen werden muss, sondern nur grob geprüft werden muss, ob ein seriöser Unternehmer die angebotenen Leistungen zu den angebotenen Preisen erbringen kann.
Der Maßstab für eine freiwillige vertiefte Angebotsprüfung kann jedenfalls nicht strenger, sondern eher weniger streng sein als bei einer verpflichtenden vertieften Angebotsprüfung.