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ZVB-LSK 2022/71

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2022/71ZVB-LSK 2022, 353 Heft 10 v. 3.11.2022

Grundsätzlich muss der Auftraggeber gem § 69 Abs 3 BVergGKonz 2018 in der Ausscheidensentscheidung den Ausscheidensgrund bekannt geben. Diese Verpflichtung entspricht Art 2c RL 89/665/EWG , der die Beifügung der einschlägigen Gründe zu der Mitteilung einer Entscheidung des Auftraggebers an einen Bieter verlangt.

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