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ZVB-LSK 2021/67

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/67ZVB-LSK 2021, 280 Heft 7 und 8 v. 1.7.2021

Das BVwG hat mangels hinreichender Gebührenbezahlung einen Gebührenverbesserungsauftrag zu erlassen und dann mangels Entrichtung der nachverlangten Pauschalgebühren selbige zwecks Schaffung eines Exekutionstitels vorzuschreiben, bevor Nachprüfungs- und eV-Anträge enderledigt werden dürfen. Dazu sind die Gebührengrundlagen amtswegig zu ermitteln.

W131 2237371-2

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