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ZVB-LSK 2021/62

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/62ZVB-LSK 2021, 279 Heft 7 und 8 v. 1.7.2021

Entsprechend dem gemeinschaftsrechtlichen Gebot einer zwingend durchzuführenden kontradiktorischen Überprüfung der Angebotspreise muss im Zuge der vertieften Angebotsprüfung der AG vom Bieter eine verbindliche schriftliche - bei minder bedeutsamen Unklarheiten auch mündliche oder telefonische - Aufklärung über die Positionen des Angebots verlangen.

Die Prüfung hat unter Berücksichtigung des gesamten Vorbringens des Bieters zu erfolgen (§ 138 Abs 5 BVergG 2018).

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