Aus dem Vergleich des Angebotspreises mit der Kostenermittlung des AG sowie aus dem Vergleich der Gesamtpreise der einzelnen Angebote ergibt sich, ob ein ungewöhnlich niedriger Gesamtpreis vorliegen kann. Der Vergleich der Gesamtpreise aller Angebote kann Rückschlüsse auf die Wettbewerbssituation und damit auf die jeweils relevanten Marktverhältnisse geben. Beide Vergleiche geben einen Überblick darüber, ob ein unverhältnismäßig niedriger Gesamtpreis vorliegen könnte.

