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ZVB-LSK 2021/65

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/65ZVB-LSK 2021, 279 - 280 Heft 7 und 8 v. 1.7.2021

Die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wie in den §§ 350 ff BVergG vorgesehen und unionsrechtlich in Art 2 RMRL vorausgesetzt, ist zur Sicherung von Nachprüfungsanträgen, die sich gegen gesondert anfechtbare Entscheidungen aus bestimmten Vergabeverfahren richten, zulässig.

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