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ZVB-LSK 2021/51

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/51ZVB-LSK 2021, 242 Heft 6 v. 14.6.2021

Nach einem Aufklärungsverlangen des AG sind die vom Bieter im Vergabeverfahren abgegebenen Aufklärungen der Unklarheiten endgültige und abschließende Beurteilungsgrundlage für den AG und das Bundesverwaltungsgericht, ohne dass bei unklaren Aufklärungen nochmals nachgefragt werden müsste.

W139 2230047-2

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