Ein Subunternehmer ist gem § 2 Z 34 BVergG 2018 ein Unternehmer, der Teile des an den AN erteilten Auftrages ausführt. Subunternehmer werden als Erfüllungsgehilfe des AN gegenüber dem AG tätig und stehen regelmäßig in keinem Vertragsverhältnis zum AG.

