Es existieren im Sektorenbereich bezüglich Angebotsprüfung, Dokumentation sowie Bieterkommunikation keine mit den Festlegungen für klassische AG korrespondierenden Regelungen.
Aufgrund der allgemeinen Verpflichtung zur Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze sind jedoch auch Sektorenauftraggeber dazu verpflichtet, bei Ungereimtheiten eines Angebotes dem Bieter die Möglichkeit zu geben, zu Unklarheiten Stellung zu nehmen.

