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ZVB-LSK 2021/50

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/50ZVB-LSK 2021, 242 Heft 6 v. 14.6.2021

Es existieren im Sektorenbereich bezüglich Angebotsprüfung, Dokumentation sowie Bieterkommunikation keine mit den Festlegungen für klassische AG korrespondierenden Regelungen.

Aufgrund der allgemeinen Verpflichtung zur Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze sind jedoch auch Sektorenauftraggeber dazu verpflichtet, bei Ungereimtheiten eines Angebotes dem Bieter die Möglichkeit zu geben, zu Unklarheiten Stellung zu nehmen.

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