Die Mitglieder einer Bewertungskommission haben zweifellos Einfluss auf den Ausgang des Vergabeverfahrens, gerade weil sie abschließend die Bewertung und damit die Reihung der Angebote bestimmen. Bei ihrer Auswahl muss der AG daher in besonderem Maß Interessenkonflikte zwischen ihnen und Bietern vermeiden. Da er sie auswählt, kommt ihm in erster Linie diese Aufgabe zu.

